Die Landesgruppe Hamburg des BDSW, ASW Nord, ver.di Hamburg , die Handelskammer Hamburg und die Berufsschule 27 haben zur Verbesserung der Situation der Auszubildenden in der Sicherheitswirtschaft in Hamburg eine Ombudsfrau berufen. Diese Ombudsfrau soll als Mittler und unmittelbarer Ansprechpartner den Auszubildenden zur Verfügung stehen.

Sie soll sich der Beschwerden und Nöten der Auszubildenden annehmen und außerhalb des Rechtsweges zwischen dem Auszubildenden und dem Ausbildungsbetrieb vermitteln. Die Ombudsfrau kann, nicht nur in Streitfällen vor dem Schlichtungsausschuss, der Handelskammer als Sachverständige zur Verfügung stehen.

Sie dokumentiert die eingehenden Beschwerden schriftlich und informiert ggf. den „Prüfungsausschuss Exzellenzausbildungsbetriebe“ über die Beschwerde oder Verstöße von Ausbildungsbetrieben, so sie Mitgliedsunternehmen der BDSW-Landesgruppe Hamburg bzw. Exzellenzausbildungsbetriebe betreffen. Die Ombudsfrau informiert einmal jährlich (zum Ende des Ausbildungsjahres) die o. g. Institutionen über ihre Tätigkeiten.

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