Die Sicherheitsbranche braucht deutlich mehr Nachwuchs – dieser bemängelt aber leider häufig die Qualität der Ausbildung in den Betrieben und die Abbrecherquote ist hoch. Nach dem Berufsbildungsbericht der Bundesregierung werden knapp die Hälfte aller Ausbildungsverträge in der Branche vorzeitig beendet. Um diesen Zustand zu verändern hat die Landesgruppe Hamburg des BDSW eine Initiative zur Verbesserung der Ausbildungsbedingungen ins Leben gerufen, die Exzellenzinitiative für Ausbildungsbetriebe der Sicherheitswirtschaft.
Teil dieser „Exzellenz-Initiative“ ist eine Ombudsfrau, die gemeinsam durch den BDSW, den ASW Nord, ver.di , die Handelskammer Hamburg und die Berufsschule 27 eingesetzt wird. Berufen wurde Johanna Reidt. Die Auszubildenden können der neutralen Ombudsfrau ihre Probleme in den Betrieben schildern und dann gemeinsam mit ihr und gegebenenfalls dem Ausbildungsbetrieb und der Berufsschule eine Lösung suchen.
Mit der Exzellenz-Initiative möchten die Mitglieder der Landesgruppe Hamburg des BDSW dazu beitragen, dass die Auszubildenden in qualifizierten und engagierten Betrieben Hamburgs lernen. Im Zuge der Initiative werden besondere Qualitätsanforderungen durch ein unabhängiges Gremium geprüft und bei Erfüllen dieser wird das Ausbildungsunternehmen mit einem Exzellenz-Siegel versehen, welches den Auszubildenden bei der Wahl eines qualifizierten Ausbildungsbetriebes helfen soll.
Um zu einem Exzellenzausbildungsbetrieben – kurz EAB – ernannt zu werden, verpflichtet sich das Unternehmen gewisse Standards einzuhalten. Hierzu gehört beispielsweise, dass ab sechs Auszubildenden/Umschülern ein/e Mitarbeiter/in als Ausbildungsleiter/in in Teilzeit (50 Prozent) und ab 15 Auszubildenden/ Umschülern in Vollzeit vorzuhalten ist. Ab 2021 ist die Ausbildungsleitung mindestens durch eine/n Meister/in für Schutz und Sicherheit wahrzunehmen. Während des Berufsschulblockes darf kein gewerblicher (Ausbildungs-) Einsatz erfolgen. Dies gilt auch für die Wochenenden sowie den Sonntag vor und dem Samstag nach dem Block. Zudem darf die Ausbildungszeit nicht mehr als 173 Stunden pro Monat im Durchschnitt des Quartals betragen.
Die Auszubildenden werden einmal je Quartal für einen Tag für eine durch die Landesgruppe organisierte überbetriebliche Ausbildung unter Fortzahlung der Ausbildungsvergütung freigestellt und der Ausbildungsbetrieb verpflichtet sich den Auszubildenden bestimmte zusätzliche Ausbildungsinhalte (welche über die durch den Rahmenlehrplan vorgegebenen Inhalte hinausgehen und in einem berufsspezifischen Fachbezug zur Service-/Fachkraft für Schutz und Sicherheit stehen) kostenfrei anzubieten und unter Fortzahlung der Ausbildungsvergütung freizustellen. Der Umfang beträgt mindestens fünf Tage pro Ausbildungsjahr.
Der Ausbildungsbetrieb verpflichtet sich zudem, den Auszubildenden mit einem Notendurchschnitt schlechter als 4,0 die Inanspruchnahme ausbildungsbegleitender Hilfen (ABH), assistierte Ausbildung und/oder andere interne oder externe Förderprogramme zu ermöglichen.
Zur Kontrolle der genannten und der weiteren vereinbarten Standards unterwerfen sich Exzellenzausbildungsbetriebe einer freiwilligen Selbstkontrolle. Die Überprüfung wird von zwei Mitgliedern eines Exzellenzprüfungsausschusses, zu dem auch Ombudsfrau Reidt gehört, in regelmäßigen Abständen durchgeführt. Kommt es zu Beschwerden, erfolgen außerordentliche Prüfungen.
Die Landesgruppe erhofft sich mit der Initiative eine deutliche Steigerung der Ausbildungsqualität in der Sicherheitswirtschaft.